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· Wolfgang Linder BarrierefreiheitRatgeber

Barrierefreie Website: Was das BFSG für dich bedeutet

Seit 2025 müssen viele Websites barrierefrei sein. Was das BFSG verlangt, wen es betrifft und was kleine Unternehmen jetzt konkret tun sollten. Verständlich erklärt.

Inhalt dieses Artikels
  1. 1. Was ist eine barrierefreie Website überhaupt?
  2. 2. Wen betrifft das BFSG, und wen nicht?
  3. 3. Was bedeutet das konkret für deine Seite?
  4. 4. Lohnt sich Barrierefreiheit auch ohne Pflicht?
  5. 5. Worauf es jetzt ankommt

Seit Mitte 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Seitdem fragen sich viele Selbstständige: Muss meine Website jetzt barrierefrei sein? Und was bedeutet das überhaupt? Hier bekommst du eine ehrliche Einordnung, ohne Paragrafen-Wirrwarr und ohne Panikmache.

Was ist eine barrierefreie Website überhaupt?

Barrierefrei heißt: Deine Seite lässt sich von möglichst allen Menschen nutzen. Auch von jemandem, der schlecht sieht, eine Maus nicht gut bedienen kann oder einen Screenreader benutzt, der Texte vorliest.

In der Praxis stecken dahinter ganz handfeste Dinge:

  • Ausreichend Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund, damit Text gut lesbar ist.
  • Bilder haben einen Alternativtext, den ein Screenreader vorlesen kann.
  • Die Seite lässt sich komplett per Tastatur bedienen, nicht nur mit der Maus.
  • Überschriften und Aufbau sind logisch, sodass man sich zurechtfindet.
  • Formulare sind klar beschriftet, damit jeder weiß, was wohin gehört.

Vieles davon merkt ein Mensch ohne Einschränkung gar nicht. Wer darauf angewiesen ist, merkt es sofort.

Wen betrifft das BFSG, und wen nicht?

Das Gesetz richtet sich vor allem an Angebote für Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr. Vereinfacht gesagt: überall dort, wo Leute online etwas kaufen, buchen oder einen Vertrag abschließen. Ein Online-Shop fällt also klar darunter, ebenso ein Buchungssystem für Termine.

Eine reine Info-Website ohne Verkauf, die nur zeigt, wer du bist und was du machst, ist in den meisten Fällen nicht direkt verpflichtet. Reine Angebote zwischen Unternehmen, ohne Verbraucher, sind ebenfalls außen vor.

Dazu kommt eine wichtige Ausnahme für die ganz Kleinen: Bei Dienstleistungen sind Kleinstunternehmen befreit, also Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz. Aufpassen solltest du trotzdem, denn diese Ausnahme gilt nicht für jedes Angebot gleich, und sobald du wächst, kann sie wegfallen.

Ich sage es offen: Ob die Pflicht genau für deinen Fall gilt, ist eine rechtliche Frage. Wir sind keine Anwälte. Im Zweifel lass das kurz prüfen. Technisch sorgen wir dafür, dass deine Seite die Anforderungen erfüllt.

Was bedeutet das konkret für deine Seite?

Wenn du betroffen bist, geht es nicht um ein Häkchen, das man einmal setzt. Es geht darum, dass die Seite von Grund auf sauber gebaut ist. Die gute Nachricht: Eine moderne, ordentlich entwickelte Website bringt vieles davon schon mit.

Bei uns ist barrierefreies Arbeiten kein Aufpreis-Extra, sondern Teil von gutem Handwerk. Klare Struktur, lesbare Schrift und eine Bedienung, die auch ohne Maus funktioniert, gehören für uns einfach dazu. Wie wir an Projekte herangehen, siehst du auf der Seite Leistungen.

Lohnt sich Barrierefreiheit auch ohne Pflicht?

Ja, und zwar aus Eigeninteresse. Eine barrierefreie Seite ist für alle besser zu bedienen, nicht nur für Menschen mit Einschränkung. Gute Kontraste und klare Bedienung helfen auch dem Kunden, der im hellen Sonnenlicht auf sein Handy schaut.

Es kommt noch ein Punkt dazu: Sauber strukturierte Seiten versteht auch Google besser. Vieles, was Barrierefreiheit ausmacht, zahlt direkt auf dein Ranking und deine Ladezeit ein. Du tust also nicht nur das Richtige, du wirst nebenbei auch besser gefunden.

Worauf es jetzt ankommt

Lass dich von dem Gesetz nicht verrückt machen. Der Kern ist eigentlich simpel: Bau deine Seite so, dass möglichst jeder sie nutzen kann. Das ist kein bürokratischer Zwang, das ist einfach kundenfreundlich.

Du bist unsicher, wie barrierefrei deine aktuelle Seite ist? Mach den kostenlosen Website-Check. Wir schauen sie uns an und sagen dir klar, wo du stehst und ob Handlungsbedarf besteht. Und wenn du magst, melde dich einfach direkt über die Kontaktseite, dann klären wir deine Lage in Ruhe.

Häufige Fragen

Gilt das BFSG auch für meine kleine Firmen-Website?

Kommt darauf an. Reine Info- und Visitenkarten-Seiten ohne Verkauf fallen meist nicht darunter. Sobald du aber online verkaufst oder buchen lässt, kann das Gesetz greifen. Für sehr kleine Betriebe gibt es bei Dienstleistungen eine Ausnahme. Im Zweifel lass es rechtlich prüfen.

Was passiert, wenn meine Seite nicht barrierefrei ist?

Die zuständige Behörde kann Mängel beanstanden und Nachbesserung verlangen. Wichtiger als die Angst vor Ärger ist aber der eigentliche Punkt: Eine nicht barrierefreie Seite schließt Menschen aus, die bei dir kaufen würden.

Macht Barrierefreiheit meine Website hässlich?

Nein. Guter Kontrast, klare Schrift und saubere Bedienung sehen für alle besser aus. Barrierefrei heißt nicht schlicht oder langweilig, es heißt durchdacht.

Kann man eine bestehende Seite nachträglich barrierefrei machen?

Oft ja. Vieles lässt sich nachrüsten: Kontraste, Beschriftungen, Bedienung per Tastatur. Bei sehr alten Seiten ist ein Neuaufbau manchmal der sinnvollere Weg. Wir schauen uns das vorher an und sagen dir, was sinnvoll ist.

Brauchst du Hilfe bei deinem Webauftritt?

Wir beraten dich ehrlich und unverbindlich. Bei Bedarf setzen wir es direkt um.